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   OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 11 U 20/92   

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https://dejure.org/1993,3175
OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 11 U 20/92 (https://dejure.org/1993,3175)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.02.1993 - 11 U 20/92 (https://dejure.org/1993,3175)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 11 U 20/92 (https://dejure.org/1993,3175)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichteheliche; Lebensgemeinschaft; Schulden; Unbenannte Zuwendungen; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242, § 670, §§ 705 ff.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1157
  • FamRZ 1994, 377
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 23.04.2013 - 2 WF 39/13

    Ausgleich nach Beendigung einer nichtehelichen Beziehung

    Dies mag allein dann anders gesehen werden, wenn ein Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Wege der Umschuldung vorgemeinschaftliche Schulden des anderen übernommen hat, weil er nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen der noch bestehenden Restschulden einen Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage haben könnte (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.1993 - 11 U 20/92 - FamRZ 1994, 377).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.1997 - 9 W 66/97

    Freistellungsanspruch gegen Lebensgefährten aus rechtsgeschäftlicher Zusage und

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  • OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94

    Gesamtschuldnerausgleich für Ratenkredit nach Beendigung nichtehelicher

    Hinsichtlich der Höhe des von der Antragstellerin geltend gemachten Freistellungsanpruchs hat sich das Landgericht davon leiten lassen, daß nach Beendigung der Verbindung - der Parteien, die nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Antragsgegners bis Ende 1993 in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, die hier in Rede stehende gemeinsame Kreditverbindlichkeit bei der C.bank im Innenverhältnis der Parteien - abweichend von der bis zur Beendigung der Lebensgemeinschaft praktizierten hälftigen Tilgung der Raten durch jeden von ihnen und abweichend von der Hilfsregel des § 426 Abs. 1 BGB - in dem Verhältnis zu tilgen sei, wie ihnen die Darlehnsbeträge zugute gekommen sind (vgl. BGH, NJW 1981, 1502 ; OLG Celle, NJW 1983, 1063; OLG Frankfurt, NJW 1985, 810; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157).
  • OLG Saarbrücken, 27.06.2001 - 9 U 886/00

    Ausgleichsanspruch wegen einer zum Kauf eines Pkw erfolgten Zuwendung;

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  • LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 4b O 199/05

    Steckverbinder

    Eine derartige gemeinschaftliche Konkretisierung des Erfüllungsweges eines Freistellungsanspruchs ist rechtlich unbedenklich und bindet das erkennende Gericht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157, 1159).
  • OLG Braunschweig, 30.04.1998 - 7 W 9/98

    Erfolgsaussicht der Klage als Voraussetzung für eine Prozeßkostenhilfebewilligung

    Teilweise wird die Meinung vertreten, daß nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ähnlich wie im Falle der Scheidung einer Ehe, in welcher Gütertrennung galt (vgl. Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 242 Rdnr. 158 m.v.w.N.), ein Ausgleichsanspruch gem. § 242 BGB unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage für eine unbenannte Zuwendung in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 377 [OLG Karlsruhe 11.02.1993 - 11 U 20/92] ; Heinle, Zwanzig Jahre "unbenannte Zuwendung", FamRZ 1992, 1256; Weimar, Ausgleichsansprüche bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften?, MDR 1997, 712; Gernhuber/Coester-Waltjen, a.a.O., § 44 IV Ziff. 3, S. 363).
  • LG Düsseldorf, 09.02.2006 - 4a O 177/05

    Ersatz der Kosten einer Abmahnung wegen der Verletzung eines Patents i.R.d.

    Eine derartige gemeinschaftliche Konkretisierung des Erfüllungsweges eines Freistellungsanspruchs ist rechtlich unbedenklich und bindet das erkennende Gericht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157, 1159).
  • OLG Brandenburg, 15.03.1996 - 9 W 1/96

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der

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  • LG Düsseldorf, 10.01.2006 - 4a O 177/05

    Steckverbinder II

    Eine derartige gemeinschaftliche Konkretisierung des Erfüllungsweges eines Freistellungsanspruchs ist rechtlich unbedenklich und bindet das erkennende Gericht (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157, 1159).
  • OLG Bremen, 04.02.1999 - 6 W 22/98
    Danach ist die gemeinsame Kreditverbindlichkeit der Parteien nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Innenverhältnis von ihnen nur in dem Verhältnis zu tilgen, in dem ihnen die Darlehensbeträge zugute gekommen sind (BGH v. 24.3.1980 - II ZR 191/79, BGHZ 77, 55, 58 f = MDR 1980, 736 = FamRZ 1980, 664 f; OLG Köln v. 7.12.1994 - 13 W 62/94, NJW-RR 1995, 1282; OLG Karlsruhe v. 11.2.1993 - 11 U 20/92, FamRZ 1994, 377 = NJW-RR 1994, 1157; OLG Celle v. 10.2.1983 - 12 U 35/82, NJW 1983, 1063).
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